Besuch in Wanlo

Dieses Wochenende waren unsere Segelflieger zu Besuch in Wanlo.
Trotz des eher mäßigen Wetters, konnten wir einige Starts machen.
Dank an den Segelflugverein Wanlo für das schöne Wochenende und den super Flugbetrieb.

https://www.segelflug-mg.de/

 

AERO-16, Sprachtests

Von: Jürgen Leukefeld – Deutscher Aero Club e.V. [mailto:J.Leukefeld@daec.de]
Gesendet: Donnerstag, 7. April 2016 14:35
An: Jürgen Leukefeld – Deutscher Aero Club e.V.
Betreff: AERO-16, Sprachtests, Bitte um Weitergabe von Information
Wichtigkeit: Hoch

FCL.055 Sprachkenntnisse …

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch in diesem Jahr bietet die Bundeskommission Motorflug während der AERO die Möglichkeit an, einen Sprachtest zu absolvieren. Mit einer Gebühr von 25,- Euro für eine Neubewertung des Level 4 (früher Verlängerungsprüfung) ist die Sprachtestorganisation für Mitglieder des DAeC unschlagbar!
Nicht alle Plätze sind vergeben, und das online Meldeverfahren ist noch aktiv (http://www.daec.de/sportarten/motorflug/service/sprachpruefungen/).
Ich bitte Sie, auf Ihren Plattformen darauf hinzuweisen und die angeschlossenen Vereine und Mitglieder nochmals über diese Möglichkeit zu informieren.
… Dafür im Voraus mein herzlicher Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Leukefeld
—————————————————————-
Geschäftsstelle der Bundeskommission Motorflug
Motorflugreferent

Deutscher Aero Club e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Hermann-Blenk-Straße 28
38108 Braunschweig

Fon. +49 (0)531 23540-54
Fax. +49 (0)531 23540-11

Immer auf dem Laufenden bleiben, mit dem Newsletter vom DAeC
am besten gleich abonnieren => http://www.daec.de/service/newsletter/

Highlights 2016
25.-29.Mai.16 … Deutsche Motorflugmeisterschaft im Navigationsflug
18.-23.Jul.16  … Deutsche Meisterschaft Motorkunstflug

Mitteilung DAeC Schleppstart

Folgende Mitteilung auf der DAeC Seite trifft seit 17.02.2016 nicht mehr zu:

“Nach wie vor gilt: “Luftfahrzeugführer dürfen Segelflugzeuge oder Motorsegler, die nicht mit einer Bugkupplung ausgerüstet sind, nur dann durch andere Luftfahrzeuge beim Start schleppen lassen, wenn sie mindestens fünf Schleppstarts innerhalb der letzten sechs Monate durchgeführt haben.“ Dies besagt § 30 der 3. Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (3. DV LuftBO) in seiner momentan gültigen Fassung.”

Da die NfL-I-677-16 den entsprechenden Part der 3. DVO zur LuftBO gestrichen hat, müssen bei Luftfahrzeugschlepps an der Bodenkupplung keine 5 Starts in den letzten 6 Monaten mehr nachgewiesen werden. Entsprechend ist die SBO geändert worden (siehe Meldung unten vom 06.04.16).

Das Rundschreiben 1605 vom DAeC ist nicht mehr zutreffend.

SBO201604

Mitteilung1606SchleppBod

NFL_I_2016_677